Donnerstag
19. März 2020

19:30 Uhr

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Prof. Dr. Johannes Feest, Bremen

Meinungsfreiheit im Grundgesetz und in der Praxis - "Israelbezogener Antisemitismus" als Problem der Meinungsfreiheit

Eine besonders große Koalition aus CDU/CSU, SPD, GRÜNEN und FDP hat kürzlich beschlossen „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/101/1910191.pdf). Dies stellt den vorläufigen Höhepunkt einer Entwicklung dar, in deren Verlauf die Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Israel praktisch zur Disposition gestellt worden ist. Der Verlauf dieser Entwicklung wird nachzuzeichnen sein. Es geht dabei um mehr oder weniger gelungene Verhinderung von Ausstellungen und Diskussionsveranstaltungen, welche sich mit der israelischen Okkupationspolitik im Westjordanland auseinandersetzen. In einzelnen Städten hat dies bereits zu generellen Verboten geführt, öffentliche Einrichtungen für solche Veranstaltungen zu benutzen. Davon sind jedoch auch die zahlreichen öffentlich subventionierten, formal privaten Einrichtungen betroffen. Parallel dazu läuft die Erweiterung des Begriffs „Antisemitismus“ durch die inzwischen vom Europaparlament und von der Bundesregierung übernommene „Arbeitsdefinition“ der International Holocaust Remembrance Alliance. Sie erweitert den üblichen Begriff um einen „israelbezogenen Antisemitismus“ und fördert damit die Denunziation legitimer politischer Kritik als antisemitisch. Diese Entwicklungen sollen am nach wie vor unverändert klaren Wortlaut des Artikels 5 des Grundgesetzes gemessen werden.

Johannes Feest lehrte Kriminalwissenschaften an der Universität Bremen. Von 1995 bis 1997 leitete er das International Institute for the Sociology of Law in Onati, Spanien. Veröffentlichung zum Thema: „Israelkritik und Antisemitismusvorwurf. Veranstaltungsverbote als Problem der Meinungsfreiheit. In: Vorgänge Nr. 220 (2018), 117-126.