2021-01-19 Rolf Gössner

Dienstag, 19. Januar 2021, 19:30 Uhr

Villa Ichon, Goetheplatz 4, 28203 Bremen

Dr. Rolf Gössner, Bremen

Berufsverbote-Politik der 1970er/80er Jahre und kein Ende: ein dunkles, nicht aufgearbeitetes Kapitel bundesdeutscher Geschichte

»Berufsverbote« hat es in der Bundesrepublik nach offizieller Lesart nie gegeben. Doch auch wer frühere Berufsverbote nicht leugnet, sitzt nicht selten der gängigen Meinung auf: Berufsverbote aus politischen Gründen gehörten der Vergangenheit an. Doch es gab und gibt sie immer wieder.

Ausgehend von den neueren Fällen, widmet sich Rolf Gössner dann der immer noch weitgehend verdrängten Geschichte der Berufsverbote in den 1970er und 80er Jahre der alten Bundesrepublik und der Rolle des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ (VS). Die damalige Berufsverbotspraxis mit VS-Regelanfragen, Gesinnungsanhörungen, langwierigen Gerichtsverfahren, Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit und Renteneinbußen vergiftete das politisch-kulturelle Klima der Bundesrepublik, führte zu Einschüchterung, Abschreckung und Selbstzensur, zerstörte viele Lebensperspektiven und Berufskarrieren mit lebenslangen existentiellen Folgen – bis hin zu psychischen Krisen und Altersarmut.

Diese Folgen wirken bis heute nach. Deshalb ist es unumgänglich, diese Geschichte der gesellschaftlichen Verdrängung zu entreißen und eine rückhaltlose offizielle Aufarbeitung zu fordern – inklusive gesellschaftlicher Rehabilitierung der Betroffenen sowie materieller Entschädigung. Auch darum wird es in Vortrag und Diskussion gehen.

Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Mitherausgeber des „Grundrechte-Report. Zur Lage der Menschen- und Bürgerrechte in Deutschland“ und der Zweiwochenschrift für Politik/Wirtschaft/Kultur „Ossietzky“ sowie Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises „BigBrotherAward“. Autor zahlreicher Publikationen zum Themenbereich Innere Sicherheit, Bürgerrechte und demokratischer Rechtsstaat; zuletzt: „Gedanken und Thesen zum Corona-Ausnahmezustand“ (Oktober 2020).

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